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Leistungsspektrum Röhling Immobilienverwaltung GmbH in Wiesbaden

  • Erstellung des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr und die Abrechnung für das vergangene Jahr
  • Erstellen der jährlichen Steuerbescheinigung nach § 35 a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerlohnkosten.
  • Durchführung von Verwaltungsbeirats Sitzungen, zur Prüfung der jeweiligen Jahresabrechnung und des neuen Wirtschaftsplans, sowie Erarbeitung von Tagesordnungspunkten für die Eigentümerversammlung.
  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen.
  • Protokollierung der Beschlüsse aus der Versammlung, Übersendung einer Protokollabschrift an alle Eigentümer, zeitnaher Eintrag der Beschlüsse in die Beschlusssammlung.
  • Für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen und dazu ggf. Hilfskräfte einzusetzen.
  • Durchführung der ordnungsgemäßen laufenden Instandhaltung und Instandsetzung, Planung und Durchführung von Umbauten, Anbauten durch Dritte etc.
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen, soweit sie sich auf das gemeinschaftliche Eigentum beziehen.
  • Einrichten von laufenden Bewirtschaftungs- und Rücklagenkonten für jede Wohnanlage. Die angesammelte Instandhaltungsrücklage wird getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto verzinslich angelegt.
  • Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstige Zahlungen anzufordern und in Empfang zu nehmen; Anmahnung rückständiger Hausgelder gegenüber Wohnungseigentümern, Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren.
  • Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
  • Objektbezogene Sach- und Haftpflichtversicherungen im erforderlichen Umfang abzuschließen und bei Eintritt eines Versicherungsfalles für die Eigentümergemeinschaft sachdienliche Erklärungen abzugeben und die Schadenbeseitigung zu beauftragen und zu koordinieren.
  • Die Dienste von professionellen und leistungsfähigen Partnern (Hausmeister, Reinigungskräfte, Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte, Heizkostenabrechnungsfirmen, Handwerker u.a.) in erforderlichem Umfang zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit in Anspruch zu nehmen.
  • Alle sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge (z.B. Heizungswartung etc.) abzuschließen und zu überwachen.
  • Die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis und gegenüber einzelnen Eigentümern gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie Ansprüche der Gemeinschaft gegen Dritte oder gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern auch im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.

Hausverwaltung ist Vertrauenssache

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